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EIN GROSSER SCHRITT NACH VORN

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention für

gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft

Vorlesen Assistenz - Unknown Artist
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Assistenz ermöglicht es Menschen mit einer Beeinträchtigung, die bei der Bewältigung alltäglicher Lebensverrichtungen auf persönliche Hilfe angewiesen sind, ihr Leben mit Assistenz selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.

Anspruch haben Menschen mit einer Behinderung, wenn sie zu Hause leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen alleine leben oder das Zuhause mit anderen Personen teilen. Wer noch in eine Heimstruktur eingebunden ist, aber den Austritt aus dem Heim plant, kann denn Assistenzbeitrag vorgängig beantragen. Den Assistenzbeitrag kann nur beantragen, wer eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht.

 

Die Antragssteller müssen ein gewisses Mass an Selbständigkeit aufweisen. Sie müssen ausserdem während mindestens 10 Stunden in der Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt erwerbstätig sein oder eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe (höhere Berufsausbildung) absolvieren.

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